Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service (SaaS)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service Leistungen von CONTENTDESK.IO Ausgabe 01.2021 (im Folgenden: "AGB")

1. Anwendungsbereich

Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung des CONTENTDESK.IO der TSO AG (im weiteren TSO) als Software-as-a-Service (im weiteren SaaS). TSO stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SaaS-Produkte in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.

Die Vertragsbeziehung zwischen TSO und dem Kunden kommt mit Unterzeichnung des entsprechenden Einzelvertrages zustande. Mit Unterzeichnung des Einzelvertrages anerkennt der Kunde vorliegende AGB ausdrücklich an. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag und vorliegenden AGB, geht der Einzelvertrag vor.

Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie von TSO nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Verantwortlichkeiten und Leistungen CONTENTDESK.IO

TSO ist für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen und des separat vereinbarten Service Levels bzw. des Service Levels gemäss Ziffer 5. verantwortlich. Diese umfassen den zuverlässigen und sicheren Betrieb der technischen Infrastruktur, Installation und Instandhaltung der Software, Betrieb eines Backup-Systems, sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit erforderlichen Massnahmen. TSO stellt dem Kunden die bestellten SaaS-Produkte zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung und räumt ihm das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, dieses während der Vertragsdauer zu nutzen.

3. Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde bleibt abgesehen von den TSO SaaS-Produkten für den Betrieb, die Sicherheit und den Zustand seiner Website und allen weiteren elektronischen/digitalen Medien, auf denen TSO SaaS zum Einsatz kommt vollumfänglich verantwortlich (Hardware, Software, Betrieb, Sicherheit etc.). Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten entstehenden Kosten.

4. Systemverfügbarkeit

Die TSO SaaS Leistungen werden nach "best effort" Grundsätzen erbracht. TSO ergreift die zumutbaren Massnahmen, um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der SaaS-Produkte zu gewährleisten. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass es sich bei den SaaS Leistungen und weiteren Komponenten von Drittpartnern, deren Funktionstüchtigkeit von TSO nicht beeinflusst werden kann, um ein technisch komplexes System handelt, weshalb TSO keine Garantie für die ständige und vollständige Verfügbarkeit dieser Komponenten übernehmen kann. Unterbrüche aufgrund von Systemwartungen, Updates etc. werden gemäss Ziffer 15, Mitteilungen) im Voraus angekündigt, wobei bei planbaren Arbeiten eine Frist von 2 Arbeitstagen eingehalten wird. Unmittelbar notwendige Arbeiten, die einen Unterbruch in der Verfügbarkeit auslösen, können im Sinne einer schnellen Problembehebung oder Abwendung von Gefährdungspotential (z.B. Virenbefall) ohne Vorankündigung vorgenommen werden.

4.1. Gefährdung der Datensicherheit

Erkennt TSO eine Gefährdung des ordnungsgemässen Betriebs durch fahrlässige oder mutwillige Aktivitäten externer Urheber (DOS Attacken, Virenangriff u.ä.), ist TSO befugt, umgehend alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die eigene Infrastruktur und Software vor Schaden zu bewahren.

5. Support

Der TSO Support steht dem Kunden von Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr via Ticketing unter support@contentdesk.io zur Verfügung.

6. Vergütung

Die Höhe der Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist separat in den jeweiligen Preislisten geregelt. Sie besteht i.d.R. aus Einmalgebühren, Transaktionsgebühren und wiederkehrenden Gebühren. Wiederkehrende- und Transaktions-Gebühren werden i.d.R. periodisch im Voraus, Einmalgebühren nach Bereitstellung in Rechnung gestellt. Wiederkehrende Gebühren können nach Vorankündigung angepasst werden. Sie sind innert 30 Tagen fällig. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden gesondert abgerechnet.

7. Schutzrechte

Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von TSO an Programmen und Dokumentationen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen bzw. weiterzuvermieten und/oder ausserhalb des Rahmens der Vertragsbeziehung mit TSO zu nutzen oder TSO in irgend einer Form streitig zu machen.

8. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten. TSO ist zum Beizug von Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer berechtigt, hat aber die Geheimhaltungspflicht zu überbinden. TSO verpflichtet sich, sämtliche übermittelten Daten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln und die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei gelten die Dienstleister, die der Kunde bezeichnet hat, nicht als Dritte.

9. Datenschutz und Datensicherheit

TSO wird die Daten des Kunden mit höchster Sorgfalt behandeln und sie vor Missbrauch und Verlust schützen. Dazu trifft TSO technische und organisatorische Massnahmen, welche mindestens den gültigen Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Daten werden in Europa gespeichert. I.d.R. in der Schweiz oder Deutschland. Spezielle Vereinbarungen zu Serverstandorten können im Rahmen von technischen Möglichkeiten getroffen werden.

9.1. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe bzw. deren Verwendung verantwortlich. Alle von TSO gespeicherten und bearbeiteten Daten des Kunden sind ausschliessliches Eigentum des Kunden und werden von TSO ausschliesslich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.

9.2. Der Kunde gestattet TSO, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, die anonymisierte Auswertung der bei TSO für den Kunden gespeicherten Daten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungen durch TSO.

10. Gewährleistung

TSO gewährleistet, dass die Dienstleistungen technisch korrekt erbracht werden.

11. Haftung

Da die Abwicklung von Online-Zahlungen eine hohe Komplexität mit sich bringt und unter Beteiligung zahlreicher Parteien stattfindet, wird ausdrücklich vereinbart, dass TSO nur für solche Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von TSO liegen, also insbesondere in dem von TSO selbst betriebenen und kontrollierten Teil der Infrastruktur ihren Ursprung haben. Bei vor- bzw. nachgelagerten Ursachen besteht somit keine Haftung von TSO, selbst wenn diese Ursachen sich in einer nicht vertragskonform erbrachten Leistung von TSO realisieren. Insbesondere haftet TSO nicht für Schäden durch (Verbindungs-) Fehler, deren Ursache ausserhalb des Einflussbereiches von TSO liegt (z.B. Fehler auf Seiten des Akzeptanzpartners, der Internetverbindung, etc.). Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. TSO schliesst insbesondere jegliche Haftung für indirekte und sog. Mangelfolgeschäden aus.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt, einschliesslich Streik, zurückzuführen sind. In einem solchen Falle wird die betroffene Partei die andere sofort vom Eintritt der höheren Gewalt benachrichtigen.

12. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird i.d.R. auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und tritt auf das im Vertrag vereinbarte Datum in Kraft. Zeitlich begrenzt Verträge können abgeschlossen werden. Der Vertrag kann, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich zeitlich begrenzt, gemäss den Bedingungen des jeweiligen SaaS Produktes schriftlich jeweils auf Monatsende gekündigt werden.

Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für TSO insbesondere dann, wenn der Kunde:
1) in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde
2) mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde
3) bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift
4) bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen

13. Vertragsänderungen

Wird im Rahmen der aktuell verfügbaren SaaS-Produkte eine Erweiterung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen verlangt, wird diese von TSO in einer zu vereinbarenden Frist umgesetzt und durch den Kunden ab dem Zeitpunkt der Aufschaltung nach den angepassten Konditionen entgolten. Sämtliche Anpassungen müssen vom Kunden in schriftlicher Form erfolgen wobei es in der Verantwortung des Kunden ist, sicher zu stellen, dass die Übermittlung erfolgreich verläuft.

Werden im Rahmen der aktuell verfügbaren SaaS-Produkte Anpassungen verlangt, die eine Minderung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen zur Folge haben, erlangen sie per Ende des Folgemonats Gültigkeit und können erst nach Ablauf einer allfällig vereinbarten Mindestlaufzeit erwirkt werden.

14. Kommunikation

TSO ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.

15. Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die vereinbarten E-Mail Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Änderungen des Ansprechpartners oder der Adresse unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

16.2 Der Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden.

16.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Vorschrift zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht.

16.4 Sämtliche Bestimmungen des Vertrages, welche sich aufgrund ihrer Natur über dessen Beendigung ausdehnen, verbleiben in Kraft, bis sie erfüllt sind, unter Einschluss der Vertraulichkeit, des massgebenden Rechts, der Vergütung, des geistigen Eigentums, der Haftung sowie der Gewährleistung.

16.5 Bei Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung, in letzter Instanz auf Geschäftsleitungsebene, anstreben. Sollte eine solche aus der Sicht einer Partei nicht möglich sein, kann der Richter angerufen werden.

16.6 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist am Sitz der TSO AG.

St.Gallen, im Dezember 2020 (ersetzt alle früheren Ausgaben)